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   VG Chemnitz, 29.11.2000 - 4 K 2137/00   

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https://dejure.org/2000,23878
VG Chemnitz, 29.11.2000 - 4 K 2137/00 (https://dejure.org/2000,23878)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29.11.2000 - 4 K 2137/00 (https://dejure.org/2000,23878)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29. November 2000 - 4 K 2137/00 (https://dejure.org/2000,23878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Abschiebung als "öffentliche Abgaben und Kosten" i.S.d. § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Begriff der öffentlichen Abgaben i.S.v.§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Zweck der durch § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO statuierten Ausnahme vom Grundsatz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98

    Ersatzfähigkeit von Abschiebungskosten; Bestimmung des richtigen Antrags im

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.2000 - 4 K 2137/00
    Die zu erwartenden Einnahmen müssen geeignet sein, in die Haushaltsplanung der Träger öffentlicher Gewalt eingestellt zu werden (vgl. HambOVG, Beschluss v. 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, DÖV 2000, S. 780 [OVG Hamburg 04.05.2000 - 3 Bs 422/98] [781]).

    Sie können nur im geringen Umfang zur Haushaltsdeckung der öffentlichen Hand beitragen, da sie weder hinsichtlich ihres Entstehens voraussehbar noch in ihrer Größenordnung hinreichend kalkulierbar sind (so auch HambOVG, Beschluss v. 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, DÖV 2000, S. 780 [OVG Hamburg 04.05.2000 - 3 Bs 422/98] [781]).

    Der durch § 11 SächsVwVG geregelte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen soll lediglich verhindern, dass der Pflichtige durch Einlegung der Rechtsmittel die Vollstreckung verhindert und sich somit seiner Pflicht zumindest auf Dauer entzieht (vgl. HambOVG, Beschluss v. 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, DÖV 2000, S. 780 [OVG Hamburg 04.05.2000 - 3 Bs 422/98] [782]).

  • VGH Hessen, 27.02.1998 - 10 TZ 69/98

    Kosten der Abschiebung sind keine öffentlichen Abgaben und Kosten nach VwGO § 80

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.2000 - 4 K 2137/00
    Dieses kann nur dann verwirklicht werden, wenn den gegen einen Verwaltungsakt gerichteten Rechtsbehelfen im Regelfall aufschiebende Wirkung zukommt, der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts demzufolge nur die Ausnahme ist (vgl. HessVGH, Beschluss v. 27.02.1998 - 10 TZ 69/98 - ).

    So können sich je nach Sachlage Differenzierungen beispielsweise hinsichtlich der Reisekosten, der Kosten des Begleitung o.a. ergeben (so auch HessVGH, Beschluss vom 27.02.1998 - 10 TZ 69/98 - ).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.2000 - 4 K 2137/00
    Öffentliche Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht nur Steuern, Gebühren und Beiträge, sondern auch alle sonstigen, dem Einzelnen von der öffentlichen Hand auferlegten öffentlich-rechtlichen Geldleistungen, sofern diese zur Deckung des Finanzbedarfs der öffentlichen Hand bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.1992, - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, S. 1112).
  • VGH Bayern, 01.04.1999 - 2 CS 98.2646
    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.2000 - 4 K 2137/00
    Der klägerische Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist daher in einen Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage umzudeuten ( § 88 VwGO , § 140 BGB ; vgl. VGH München, Beschluss vom 01.04.1999 - 2 CS 98/2646 -, NVwZ 1999, S. 1363).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2006 - 13 S 155/06

    Die Anforderung von Abschiebungskosten gehört nicht mehr zur

    Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass in solchen Fällen auch keine sofortige Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO besteht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.2.2002 a.a.O.; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 25.2.1998 - 10 Tz 69/98 -, AuAS 1998, 135 und Bay. VGH, Beschluss vom 6.9.2000 - 10 Cs 99.2280 -, DVBl. 2001, 55 sowie VG Chemnitz, Beschluss vom 29.11.2000 - 4 K 2137/00 -, AuAS 2001, 100).
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